Bevollmächtigung des Bürgermeisters
Der Bürgermeister wird bevollmächtigt, gegen die vom Landratsamt Kamenz auf der Grundlage des § 23a Schulgesetz vorbereitete Schulnetzplanung sowie gegen einen gegebenenfalls gefassten Beschluss des Kreistages Kamenz in dieser Sache mit allen rechtlich zulässigen Mitteln vorzugehen, solange und insoweit diese Planung bzw. ggf. Beschlusslage den in dieser Sache gefassten einstimmigen Beschlüssen des Stadtrates vom 10.05.2000 und vom 24.10.2001 zuwiderlaufen.