Mitteilungsvorlage zur Stellungnahme der Stadt Radeberg zum Verwaltungsentwurf der Schulnetzplanung des Landratsamtes Kamenz gem. § 23 a Schulgesetz
Der Bürgermeister bringt dem Stadträten die folgende Stellungnahme zum Verwaltungsentwurf der Schulnetzplanung des Landratsamtes Kamenz gem. § 23a Schulgesetz zur Kenntnis:
Zu dem uns am 19.10.2001 zugegangenen Verwaltungsentwurf der Schulnetzplanung des Landkreises Kamenz kann aufgrund der zeitlichen Kürze nur eingeschränkt Stellung bezogen werden. Eine Vorberatung in den Ausschüssen des Stadtrates war für die Sitzung am 24.10.2001 ebenso wenig möglich wie eine ordnungsgemäße Aufnahme in die Tagesordnung der Sitzung. Die in der Anlage übersandte Erklärung des Stadtrates vom 24.10.2001 musste von daher dem Stadtrat als Tischvorlage ausgeteilt werden und genügt unseres Erachtens nicht zur Klärung der Frage des Einvernehmens gem. § 23a Schulgesetz. Die nächste Sitzung des Stadtrates findet erst nach Ablauf der uns zur Stellungnahme gesetzten Frist statt, nämlich am 28.11.2001.
Von daher handelt es sich auch bei dieser Stellungnahme nur um eine verwaltungsseitige Darstellung im Rahmen der gesetzten Frist unter Berücksichtigung des in der Erklärung vom 24.10.2001 einstimmig zum Ausdruck gekommenen politischen Willens des Stadtrates.
Aus verwaltungsseitiger Sicht ermöglicht der zugesandte Entwurf keine abschließende Feststellung zum Benehmen nach § 23a Schulgesetz. Insbesondere sind unseres Erachtens die gem. Schulnetzplanverordnung des SMK vom 2.10.2001 notwendigen Mindestinhalte einer Schulnetzplanung nicht beachtet.
Die gem. § 3 Abs.3 Ziff.3 und 4 SchulnetzVO erforderlichen Angaben über Ausstattung und Auslastung der Schulgebäude sowie über das die Schule prägende Bildungsangebot sind allenfalls ansatzweise dargelegt und bedürfen der weiteren Untersetzung. Die gem. § 3 Abs. 3 Ziff. 5 SchulnetzVO erforderliche Angabe der Länge der Schulwege fehlt völlig. Die gem. § 3 Abs. 5 SchulnetzVO erforderliche Angabe des vorgesehenen Maßnahmeplan über einen Zeitraum von 15 Jahren erschöpft sich in unkonkreten Allgemeinplätzen. Die gem. § 3 Abs. 1 SchulnetzVO notwendige langfristige Planung über einen Mindestzeitraum von 10 Jahren zur Bedarfsprognose wird nicht ordnungsgemäß dargelegt, insbesondere fehlt im Mittelschulbereich die durchschnittliche Verteilung auf die einzelnen Schulstandorte.
Ebenso fehlt es unseres Erachtens an den gem. § 3 Abs.3 Ziff. 2 SchulnetzVO notwendigen durch Datenmaterial belegten Schätzungen zur Bedarfs- und Nachfrageentwicklung. In diesem Rahmen benötigen wir zur Überprüfung der Plausibilität einer vorgenommenen Bedarfs- und Nachfrageschätzung folgende Daten über die im Schulnetzplan genannten Standorte :
Hinsichtlich möglicher finanzieller Folgen der Schulnetzplanung trifft der uns übersandte Verwaltungsentwurf keinerlei Aussagen. Uns interessieren in diesem Zusammenhang insbesondere:
Um ordnungsgemäß über die Herstellung des Benehmens gem. § 23a Schulgesetz beraten zu können, bitten wir hiermit höflich um Ergänzung des Verwaltungsentwurfs bzw. um Beantwortung der aufgeworfenen Fragen in angemessener Zeit im Rahmen der durch § 6 SchulnetzVO gegebenen Frist.
Wie bereits dargelegt, kann derzeit ohne die erbetenen Ergänzungen bzw. Antworten nur eingeschränkt Stellung bezogen werden, eine Feststellung zum Benehmen nach § 23a Schulgesetz ist damit nicht verbunden.
Der Verwaltungsentwurf sieht am Standort Radeberg die Schließung der Außenstelle Großerkmannsdorf der Johann-Heinrich-Pestalozzi-Mittelschule sowie der Ludwig-Richter Mittelschule vor. In seiner Eigenschaft als Hauptorgan des Schulträgers hat der Stadtrat der Stadt Radeberg nach eingehender Prüfung unter Berücksichtigung der vorliegenden sowie der gesichert zu prognostizierenden Schülerzahlen mit Beschluss vom 10.05.2000 beide Standorte als notwendigen Bestand definiert. Dieser Beschluss wurde angesichts des von Ihnen übermittelten Verwaltungsentwurf am 24.10.01 nochmals einstimmig bestätigt. Nach unserer Auffassung liegt unter Berücksichtigung auch der von Ihnen vorgetragenen Schülerzahlen, selbst unter Berücksichtigung ihrer Analyse- bzw. Verwertungsmängel, ein öffentliches Bedürfnis für den Erhalt der Standorte vor. Dies besagen unseres Erachtens insbesondere die ab dem Schuljahr 2007/2008 steigenden Schülerzahlen, die für den Mittelschulbereich in Radeberg mittelfristig 4 Klassenzüge, langfristig eher 5 Klassenzüge belegen.
Darüber hinaus erscheint uns der Verwaltungsentwurf in sich widersprüchlich. So wird auf S. 23 der Erhalt der Außenstelle Großerkmannsdorf als weiterhin notwendig eingeschätzt, im weiteren Verlauf jedoch wird auch dieser Standort zur Schließung vorgesehen.
Auch ihre Ausführungen zu den Raumnormativen lassen sind diesseitig schwer nachvollziehbar. Die im Verwaltungsentwurf vorgesehene langfristige 3-zügigkeit der Pestalozzi-Schule entspricht nicht den Raumnormativen des Freistaates Sachsen und würde die derzeit bestehende Überlastung dieser Schule festschreiben bzw. zu unnötigen Hilfskonstruktionen mit Nebengebäuden führen. Anders ausgedrückt : Die gut funktionierende Außenstelle Großerkmannsdorf soll trotz erheblicher Investitionen ( 2,5 Mio DM ) geschlossen werden, wobei man offenbar billigend eine Schülerabwanderung in die Landeshauptstadt (Weißig) in Kauf nimmt. Dafür soll ein weiteres, anderweitig genutztes Gebäude von der Pestalozzi-Schule genutzt werden, um halbwegs ordentlich beschulen zu können. Dies alles nur, um eine 3-zügigkeit darstellen und damit die Fortführung der Ludwig-Richter-Mittelschule unnötig zu machen.
Bei statt dessen sinnfälliger 2-zügiger Führung sowohl der Johann-Heinrich-Pestalozzi Mittelschule wie der Ludwig-Richter Mittelschule ergäben sich bei beiden Schulen ab dem Schuljahr 2007/2008 durchschnittliche Klassenstärken von ca. 27 Schülern. Dies ist aus unserer Sicht eine gesicherte Basis für den Erhalt beider Schulen, wobei etwaige Veränderungen der gesetzlichen Bestimmungen, wie sie im Rahmen des im zeitigen Frühjahr, also noch weit vor der Frist des § 6 SchulnetzVO , aller Voraussicht nach stattfindenden Volksentscheides zum Schulgesetz zu erwarten sind, noch nicht einmal berücksichtigt sind.
Auch hinsichtlich der Ludwig-Richter Mittelschule sind weiter Argumente zu berücksichtigen. Auch dieser Standort wird von Schülern und Eltern ausgesprochen gut angenommen. Der z.T. ländliche Charakter der Schule mit ausgeprägten künstlerischen Inhalten , die sehr gute Ausstattung, die hervorragende pädagogische Arbeit des Lehrerkollegiums sollten bei der Schulnetzplanung berücksichtigt werden. Wie bereits dargelegt, ermöglichen bereits die vorliegenden Zahlen ab dem Schuljahr 2007/2008 eine stabile Zweizügigkeit. Zu berücksichtigen sind darüber hinaus die Schüler aus dem Einzugsbereich der Landeshauptstadt Dresden (Langebrück) sowie die durchschnittlichen Zugänge vom Gymnasialbereich.
Die Schule ist rekonstruiert und auch technisch durch z.T. erst jüngst erfolgte Investitionen, zu denen wir dankenswerterweise auch durch das Landratsamt ermutigt wurden, auf dem neuesten Standard. Für die Rekonstruktion wurden von der Stadt Radeberg unter Einschluss aller Fördermittel 3,8 Millionen DM ausgegeben. Zu der Schule gehören ausreichende Flächen im Innenbereich, um etwa notwendige geringe Anbauten zur vollständigen Erfüllung der Raumnormativen für eine 2-zügikeit problemlos und kostengünstig realisieren zu können.
Durch den Verwaltungsentwurf zieht sich unseres Erachtens das Bemühen, durch Verschieben mindestens eines Klassenzuges aus Radeberg in das Umland an den Stellen Schulstandorte zu sichern, wo die vorliegenden Schülerzahlen eine 2-zügikeit nicht ermöglichen (Wachau) und wo selbst dies nicht ausreicht, eine neue Außenstelle zu schaffen (Arnsdorf). Die hervorragend funktionierenden und ausgestatteten Standorte in den Radeberger Ortsteilen Großerkmannsdorf und Lotzdorf sollen dafür geschlossen werden.
Der diesem Vorhaben zugrund liegende Gedanke zum Erhalt von Schulstandorten im ländlichen Raum wird unsererseits grundsätzlich begrüßt und unterstützt. Auf dem vorgesehenen Weg jedoch kann er nicht erreicht werden.
Erstens wird übersehen, dass die beiden Schulstandorte, die zur Schließung vorgesehen sind, letztlich gerade ländliche Schulstandorte sind. Sie decken mit den ehemaligen Gemeinden Lotzdorf und Liegau-Augustusbad (Ludwig-Richter Schule) bzw. Großerkmannsdorf, Kleinerkmannsdorf, Rossendorf, Ullersdorf (Außenstelle Pestalozzi-Schule ) gerade den ländlichen Raum ab, auch wenn dieser politisch zur Stadt Radeberg gehört. Der Versuch zur Erhaltung ländlicher Standorte würde also geradezu kontraproduktiv wirken.
Weiter wird unserseits bezweifelt, dass die unterstellte Rechnung überhaupt aufgehen würde. Unserer Einschätzung nach würde ein nicht unerheblicher Teil der Eltern bzw. Schüler den rechnerisch aufgemachten Weg nicht mitgehen. Vielmehr würde möglicherweise ein Ausweichen auf andere Standorte (Weißig, Weixdorf, Klotzsche, Pestalozzi-Schule) oder Schularten (Gymnasium) dazu führen, dass langfristig die Schülerzahlen auch in Wachau und Arnsdorf nicht ausreichen und auch diese Standorte gefährdet würden.
Um dies zu vermeiden und ausreichend Standorte im ländlichen Raum sichern zu können, bietet sich die im Verwaltungsentwurf ja auch eingesetzte und vom SMK vorgesehene Außenstellenvariante für die Standorte an, die derzeit nicht gesichert zweizügig prognostiziert werden können. Da Radeberg aus dem eigenen Potential 2 zweizügige Mittelschulen sichern kann, stünden beide Schulen grundsätzlich auch als " Stammsitz" für derartige Außenstellen zur Verfügung, so dass sowohl der Schulstandort Arnsdorf wie auch der Schulstandort Wachau gesichert werden könnte. Für den Standort Arnsdorf wäre alternativ zu einer Anbindung an Radeberg auch eine Anbindung an Großröhrsdorf in Erwägung zu ziehen.
Hinsichtlich des Planteils Gymnasien begrüßen wir die vorgesehene langfristige Fortführung des Humbold-Gymnasiums Radeberg. Wir teilen insbesondere ihre Auffassung, dass eine Schließung des Ferdinand-Sauerbruch-Gymnasiums in Großröhrsdorf , wie sie unter 3.4.2.c) als Alternative dargestellte ist, dauerhaft zu einer nicht wünschenswerten Überbelegung führen würde und von daher zu vermeiden ist.
Generell ist darauf hinzuweisen, dass gem. § 2 SchulnetzVO alle Schularten im Schulnetzplan dazustellen sind. Die von Ihnen gewählte Variante, 2 Schularten, nämlich Mittelschulen und Gymnasien, in einen gesonderten Planteil darzustellen und diesen Teil gesondert von den noch zu erstellenden und zu beratenden Panteilen vorab einer Beratung und Beschlussfassung zuzuführen, ist unserer Auffassung nach nicht glücklich. Insbesondere vermindert er die notwendige Sicht auf die Wechselbeziehungen und das bis August 2002 erforderliche Gesamtpaket. Dieses sollte zum Zeitpunkt der Beratung und Beschlussfassung umfänglich vorliegen, um sachgerechte Entscheidungen zu ermöglichen. Wir sind uns auch nicht vollständig darüber im Klaren, ob diese Vorgehensweise der Abschnitt weisen Beschlussfassung von der SchulnetzVO gedeckt ist und bitten diesbezüglich um Einholung einer Rechtsauskunft beim SMK.
Wir hoffen, Ihnen mit diesen überschlägigen Hinweisen dienlich gewesen zu sein. Wir sichern Ihnen zu, unverzüglich nach Eingang der Antworten auf unsere Fragen bzw. den uns notwendig erscheinenden Ergänzungen Ihres Entwurfs in die Beratung unserer Gremien einzusteigen, um sachgerecht Stellung nehmen zu können und eine Entscheidung über die Herstellung des Benehmens nach § 23a Schulgesetz herbeiführen zu können.
Auf Antrag der SPD-Fraktion, gestellt von Frau Dr. Heß, fasst der Stadtrat folgenden Beschluss:
Die verwaltungsseitige Stellungnahme zum Verwaltungsentwurf der Schulnetzplanung des Landratsamtes Kamenz wird vom Stadtrat der Stadt Radeberg ausdrücklich gebilligt.