Gebührenordnung für das Stadtbad Radeberg
Der Stadtrat beschließt folgende Gebührenordnung für das Stadtbad Radeberg.
In Härtefällen können sich die Bürger an das Sachgebiet Soziales wenden und Ermäßigungen oder Freikarten beantragen. Radeberger Schulklassen in Trägerschaft der Stadt haben freien Eintritt.
Diese Gebührenordnung tritt mit Wirkung vom 01.01.2002 in Kraft.
Die bisherige Gebührenordnung für das Stadtbad Radeberg trat am 15.05.1997 in Kraft, geändert wurde diese hinsichtlich der Saisonkarten und des Kinderschwimmlagers am 10.05.2000. Die nun vorgeschlagene Gebührenordnung berücksichtigt die Umstellung auf Euro und ist mit dem Badverein so abgestimmt. Entsprechend Hinweis des Badvereins wurden die Preise für die Zehnerkarten reduziert, um den Anreiz des mehrfachen Besuchs zu stimulieren. Die Erhöhung für das Kinderschwimmlager resultiert aus den notwendigen Aufwendungen (z.B. Rettungsschwimmer 12,00 DM pro Stunde), ohne das dieser Preis annähernd kostendeckend ist. Der Schlüsselpfand stellt keine echte Einnahme dar, Schwierigkeiten gab es mit der Rückgabe der Schlüssel bisher keine. Das Stadtbad soll auch weiterhin ein preiswertes Bad für alle Bevölkerungsschichten bleiben.