Änderungssatzung zur Entschädigungssatzung der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Radeberg
Der Stadtrat beschließt die der Beschlussvorlage beiliegende Änderungssatzung zur Satzung über die Entschädigung und Ehrungen der ehrenamtlichen tätigen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Radeberg, sowie die Zuwendung zum Sondervermögen (Entschädigungssatzung) vom 29.04.1998.
Die Änderung machte sich notwendig, da die derzeitige Rechtsgrundlage die Führung einer Kameradschaftskasse als Sondervermögen der Stadt nicht erlaubt und § 3 der Feuerwehr - Entschädigungssatzung (FwEntschVO) vom 28. Dezember 1999 die Aufwandsentschädigung für Funktionsträger der Feuerwehr um den Jugendfeuerwehrwart erweitert hat. Die Zahlung der Aufwandsentschädigung haben die Gemeinden gemäß § 4 Fw- EntschVO durch Satzung zu regeln. Aufgenommen wurde auch die Entschädigung zur Absicherung von Brandsicherheitswachen bei vertraglicher Vereinbarung, die bisher nicht in der Satzung geregelt war. Einarbeitung des aktuellen Sachs. Reisekostengesetzes.