Verordnung zur Änderung der Parkgebührenverordnung
Die Verordnung der Stadt Radeberg, Landkreis Dresden, über die Erhebung von Parkgebühren (Parkgebührenverordnung) vom 14.12.1994, veröffentlicht in "die Radeberger" am 13.01.1995, wird wie folgt geändert:
Punkt 1 dieser Verordnung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung, Punkt 2 dieser Verordnung am 01. Januar 2002 in Kraft.
Der Verwaltungsausschuss stimmte in seiner Sitzung am 24.09.2001 der Umrüstung von Parkscheinautomaten auf Euro-Münzen zu. Somit ist die rechtliche Grundlage ebenfalls auf Euro anzupassen. Eine Verordnung kann nur durch eine Änderungsverordnung umgestaltet werden. Die Verwaltung schlägt 0,50 € wegen dem besseren Handling vor. Bei dieser Gelegenheit wurde ebenfalls der Name der Verordnung aktualisiert.