Änderungssatzung zur Entschädigungssatzung der Freiwilligen Feuerwehr Liegau-Augustusbad, Stadt Radeberg
Der Stadtrat beschließt die der Beschlussvorlage beiliegende Änderungssatzung über die Entschädigung und Ehrungen der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Liegau-Augustusbad sowie die Zuwendung zum Sondervermögen (Entschädigungssatzung).
Die Änderung machte sich notwendig, da die derzeitige Rechtsgrundlage die Führung einer Kameradschaftskasse als Sondervermögen der Stadt nicht erlaubt und § 3 der Feuerwehr - Entschädigungssatzung (Fw-EntschVO) vom 28. Dezember 1999 die Aufwandsentschädigung für Funktionsträger der Feuerwehr um den Jugendfeuerwehrwart erweitert hat. Die Zahlung der Aufwandsentschädigung haben die Gemeinden gemäß § 4 FwEntschVO durch Satzung zu regeln. Aufgenommen wurde auch die Entschädigung zur Absicherung von Brandsicherheitswachen bei vertraglicher Vereinbarung, die bisher nicht in der Satzung geregelt war. Einarbeitung des aktuellen Sächs. Reisekostengesetzes.