Beschluss über die Feststellung der Jahresrechnung 1999
Der Stadtrat der Stadt Radeberg stellt die Jahresrechnung 1999 wie in der Anlage zur Beschlussvorlage aufgeführt fest.
Begründung
Gemäß § 88 Abs. 2 SächsGemO ist die Jahresrechnung innerhalb von sechs Monaten nach Ende des Haushaltsjahres aufzustellen. Der Gemeinderat stellt die Jahresrechnung nach Durchführung der örtlichen Prüfung gemäß § 88 Abs. 3 SächsGemO spätestens bis 31. Dezember des dem Haushaltsjahr folgenden Jahres fest. In den nach § 103 SächsGemO geregelten Fällen, wo die Verwaltung kein eigenes Rechnungsprüfungsamt hat, kann der Gemeinderat - hier der Stadtrat der Stadt Radeberg - ohne örtliche Prüfung die Jahresrechnung feststellen. Die Rechnungsprüfungsämter der Städte Dresden, Pulsnitz und Kamenz wurden gebeten die Rechnungsprüfung durchzuführen. Den Rechnungsprüfungsämtern der genannten Städte war es nicht möglich,die Prüfung zu übernehmen. Dem Beschlussvorschlag sind beigefügt
Ein Exemplar der gesamten Jahresrechnung liegt den Fraktionen, dem Bürgermeister und dem Ortsvorsteher Großerkmannsdorf, Liegau-Augustusbad und Ullersdorf vor.