Jahresabschluss der Wohnbau Radeberg, Kommunale Wohnungsbaugesellschaft mbH zum Geschäftsjahr 1999
Der Stadtrat nimmt gemäß § 99 Abs. 1 Ziffer 4 Sächsische Gemeindeordnung (SächsGemO) den in der Anlage zur Beschlussvorlage beigefügten Jahresabschluss und den Lagebericht der Wohnbau Radeberg, Kommunale Wohnungsbaugesellschaft mbH zum Geschäftsjahr 1999 sowie den Prüfungsbericht des Abschlussprüfers zur Kenntnis und beauftragt gemäß § 98 SächsGemO den Bürgermeister als Vertreter des Gesellschafters, die Beschlussfassung zur Feststellung des Jahresabschlusses 1999 und der Ergebnisverwendung in der Gesellschafterversammlung entsprechend des vorliegenden zur Kenntnis genommenen Jahresabschlusses vorzunehmen.
Der Jahresabschluss, der Lagebericht und der Prüfungsbericht des vom Aufsichtsrat der Wohnbau Radeberg GmbH beauftragten Abschlussprüfers WEDIT Deloitte & Touche Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zum Geschäftsjahr 1999 wurde der Stadt Radeberg im Juli 2000 übergeben. Entsprechend der im § 11 des Gesellschadtervertrages geregelten Aufgaben des Aufsichtsrates hat dieser am 29.06.2000 den Jahresabschluss, den Lagebericht und den Prüfungsbericht des Abschlussprüfers gebilligt. Gemäß § 99 Abs. 1 SächsGemO hat ein Unternehmen in einer Rechtsform des privaten Rechtes, welches ausschließlich oder mehrheitlich der Gemeinde gehört
Gemäß § 98 Abs. 1 SächsGemO vertritt der Bürgermeister die Gemeinde in der Gesellschafterversammlung eines Unternehmens in einer Rechtsform des privaten Rechtes, an dem die Gemeinde beteiligt ist. Gemäß § 16 des Gesellschaftervertrages der Wohnbau Radeberg GmbH obliegt der Gesellschafterversammlung die Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Bilanzgewinnes.
Der Beschlussvorlage beigefügte Unterlagen werden wie folgt verteilt: Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.1999 und der Lagebericht für das Geschäftsjahr 1999 für die Fraktionen CDU - 2 Exemplare, SPD - 1 Exemplare, PDS - 1 Exemplar, Freie Wähler - 1 Exemplare, für den Bürgermeister - 1 Exemplar. Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Lagebericht für alle übrigen Stadträte