Bestellung eines Wirtschaftsprüfers zur Prüfung des Jahresabschlusses des EigB Abwasserentsorgung Radeberg
Der Stadtrat der Stadt Radeberg bestimmt gemäß § 110 Abs. 1 Sächsische Gemeindeordnung die Wirtschaftsprüfergesellschaft BDO Deutsche Warentreuhand AG, Maxstraße 8, 01067 Dresden, als günstigsten Bieter, für die Prüfung der Eröffnungsbilanz zum 01.01.1997 und des Jahresabschlusses und Lageberichtes zum Geschäftsjahr 1997 des Eigenbetriebes Abwasserentsorgung Radeberg.
Die Stadt Radeberg führt ab 01.01.1997 den Aufgabenbereich Abwasserentsorgung als Sondervermögen in Form des Eigenbetriebes Abwasserentsorgung Radeberg. Die Erstellung des Anlagevermögens und der jeweiligen Jahresabgrenzungen, rückwirkend ab dem Zeitpunkt der WAB-Entflechtung 1994 war mit einem erheblichen Arbeitsaufwand zu bewältigen. Somit konnten die Ergebnisse erst zum heutigen Zeitpunkt vorgelegt werden. Nach § 17 Sächsisches Eigenbetriebsgesetz ist der Jahresabschluss und der Lagebericht des jeweiligen Geschäftsjahres vor Feststellung durch den Stadtrat durch eine überörtliche Prüfungseinrichtung prüfen zu lassen. Zuständig für die überörtliche Prüfung ist der Sächsische Rechnungshof. Dieser lässt die Prüfung durch einen Wirtschaftsprüfer oder eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft vornehmen. Die Stadt Radeberg kann gemäß § 110 Sächsische Gemeindeordnung den Abschlussprüfer bestimmen. Beiliegende drei Angebote von Wirtschaftsprüfungsgesellschaften wurden eingeholt. Alle drei Anbieter haben Erfahrungen auf dem Gebiet Abwasserentsorgung, die Gesellschaften BPO und ARTHUR ANDERSEN prüfen den AZV "Obere Röder" und INTERCON den EigB AW der Stadt Großröhrsdorf.