Bestellung eines Wirtschaftsprüfers zur Prüfung des Jahresabschlusses des EigB Alten- und Pflegeheim Radeberg
Der Stadtrat der Stadt Radeberg bestimmt gemäß § 110 Abs. 1 Sächsische Gemeindeordnung die Wirtschaftsprüfungsgeselkchaft ST Treuhand - Lincke & Rinke GmbH, Lockwitzer Straße 17, 01219 Dresden, als günstigsten Bieter, für die Prüfung des Jahresabschlusses zum Geschäftsjahr 1999 und 2000 des Eigenbetriebes Alten- und Pflegeheim Radeberg.
Der entsprechend § 17 Sächsisches Eigenbetriebsgesetz nach Abschluss des Geschäftsjahres aufzustellende Jahresabschluss und Lagebericht ist gemäß § 110 Sächsische Gemeindeordnung vor Feststellung durch den Stadtrat durch die überörtliche Prüfungseinrichtung prüfen zu lassen. Zuständig für die überörtliche Prüfung ist der Sächsische Rechnungshof. Dieser lässt die Prüfung durch einen Wirtschaftsprüfer oder eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft vornehmen. Die Stadt Radeberg kann gemäß § 110 Sächsische Gemeindeordnung den Abschlussprüfer bestimmen. Beiliegende vier Angebote wurden eingeholt.