Verkauf des Flurstückes 529 der Gemarkung Liegau-Augustusbad
Der Stadtrat beschließt den Verkauf des Flurstückes 529 der Gemarkung Liegau-Augustusbad mit einer Größe von 1.050 m² an die Eheleute Carola und Thomas Moch zum Verkehrswert in Höhe von 32.000,00 DM zuzüglich der Kosten des Verkehrswertgutachtens in Höhe von 928,00 DM und der Grunderwerbsnebenkosten (Notar, Grundbuchamt usw.).
Den Eheleuten Moch wurde bereits 1994 ein Antrag auf Bauvorbescheid für das Flurstück 530 in Liegau-Augustusbad abschlägig beschieden. Die Begründung für die Ablehnung war der bis heute nicht geklärte Erschließungsgrad, der eine Bebauung eines Grundstückes gemäß §§ 4 und 5 SächsBO nicht zulässt. Seit dieser Zeit versuchen die Eheleute Moch durch den Erwerb des Nachbarflurstückes 529 der Gemarkung Liegau-Augustusbad oder eines Teiles davon die wegmäßige Erschließung Ihres Grundstückes zu sichern. Durch ungeklärte vermögensrechtliche Ansprüche war dieser Erwerb bisher nicht möglich. Infolge der nunmehr zugunsten der Stadt Radeberg (Gemeinde Liegau-Augustusbad) erfolgten Vermögenszuordnung des Flurstückes 529 der Gemarkung Liegau-Augustusbad kann eine Veräußerung jetzt stattfinden.
Bezüglich der Festlegungen des Ortschaftsrates von Liegau-Augustusbad vom 18.11.1999 kann folgende Aussage getroffen werden:
Da sich das Flurstück 529 der Gemarkung Liegau-Augustusbad im Eigentum und nicht nur in Rechtsträgerschaft der Gemeinde Liegau-Augustusbad befindet, wird der zu erwartende Verkaufserlös in Höhe von 32.000,00 DM in den Vermögenshaushalt von Liegau-Augustusbad eingehen. Das erbetene Verkehrswertgutachten liegt vor, es kann im Amt für Wirtschaftsförderung/Liegenschaften eingesehen werden.