2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 der Stadt Radeberg, Badstraße Ost mit Wohngebiet Am Sandberg - Abwägungsbeschluß mit erneutem Beteiligungsverfahren - Wiederholung des Beteiligungsverfahrens nach § 3(3) und § 4(4) BauGB
Gemäß Beschluß 143/99 wurde das verkürzte und beschränkte Offenlegungs- und Beteiligungsverfahren nach § 3 (3) und § 4 (4) BauGB durchgeführt. Die öffentliche Auslegung erfolgte vom 03.01.2000 bis zum 17.01.2000 nach fristgemäßer Bekanntmachung. Im Rahmen der Auslegung gingen keine Stellungnahmen ein. Die zur Abwägung stehenden Stellungnahmen aus der beschränkten Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sind aus dem Abwägungsvorschlag ersichtlich. Im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange erfolgte am 07.01.2000 eine Anhörung in der Stadtverwaltung. Außerdem wurde aufgrund einer Anregung des Landratsamtes Kamenz noch eine Konsultation der zuständigen Genehmigungsbehörde beim Regierungspräsidium Dresden unter Teilnahme des Dezernenten, Herrn Knothe (Landratsamt Kamenz), am 14.01.2000 durchgeführt.