Aufstellung einer Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB für die Flurstücke 323/3 und 323/4 der Gemarkung Ullersdorf im OT Ullersdorf der Stadt Radeberg
Unter Bezug auf eine Aussage der Gemeindeverwaltung Ullersdorf wurde das Flurstück 323/3 erworben und ein Antrag auf Bauvorbescheid gestellt, der durch das Landratsamt abgelehnt wurde. Daraufhin entstand ein Rechtsstreit zwischen dem Antragsteller auf Vorbescheid und dem Landratsamt Kamenz, der einen Ortstermin beinhaltete und zur Zeit ruht. Im Ergebnis des Ortstermines ergab sich die Empfehlung an die Stadt Radeberg, die strittige Bebaubarkeit durch ein Satzungsverfahren zu klären. Entlang des Tanzzipfelweges erfolgte über den Verlauf von mehreren Jahrzehnten eine Einfamilienhaus-Entwicklung, so dass nunmehr fast alle Flurstücke bebaut sind. Das Gebiet ist teilerschlossen, das Flurstück 323/3 ist noch an die zentrale Wasserversorgung anzuschliessen. Der Abwasserhauptsammler nach Radeberg tangiert das Gebiet. Es grenzt im Süden und Westen an die zum Landschaftsschutzgebiet Dresdener Heide gehörende Tanzzipfelwiese. Die südlich der Anliegergrundstücke am Tanzzipfelweg befindlichen Gartengrundstücke sind als Außenbereich zu bewerten. Dazu gehören auch die Flurstücke Nr. 323/3 und 323/4.