Ergänzung zum Beschluss Nr. 63/92 (Umwandlungserklärung Wohnbau GmbH)
Der Stadtrat beschließt in Ergänzung des Beschlusses 63/92 der Stadtverordnetenversammlung vom 11. Juni 1992 die Übertragung der Flurstücke 1550/8 (T.v. 1550/4) und 1210/4 (T.v. 1210/2) der Gemarkung Radeberg an die Wohnbau Radeberg, Kommunale Wohnungsbaugesellschaft mbH.
Die Trennstücke sind durch die Neuvermessung des Flügelweges entstanden und gehören zum Baugrundstück des Zwölfeckhauses Flügelweg 57 der Wohnbau GmbH.