Bestätigung Grundstücksübertragungsvertrag Stadt Radeberg ./. Wohnungsbaugenossenschaft Radeberg
Der Stadtrat bestätigt den als Anlage zur Beschlußvorlage beigefügten Grundstücksübertragungsvertrag UR-Nr. 2261/1998 des Notars Dr. jur. Edwin Braun, Radeberg, vom 15.12.1998 zwischen der Stadt Radeberg und der Wohnungsbaugenossenschaft Radeberg e.G.
Bereits mit Beschluss Nr. 134/94 des Stadtrates vom 21.09.1994 wurde der Verkauf von Grund und Boden an die Wohnungsbaugenossenschaft Radeberg e.G. beschlossen. Da sich durch die nunmehr stattgefundene Vermessung der Flurstücke gravierende Veränderungen und zum Teil Ergänzungen zum o.g. Beschluss ergeben haben, ist der beigefügte Grundstücksübertragungsvertrag vom Stadtrat zu bestätigen. Grundlage für den Vertrag bildet das Wohnungsbaugenossenschaftsvermögensgesetz (WOGENVERMG). Der Quadratmeterpreis beträgt 1,00 DM. Bei einer Gesamtfläche von 56.416 m² ergibt sich somit ein Kaufpreis von 56.461 DM.