Antrag auf Kaufpreisminderung
Der Stadtrat stimmt dem Antrag von Herr Josef Schwaiger zur Kaufpreisminderung für das Objekt Röderstraße 1, Flurstück 126 der Gemarkung Radeberg, infolge später festgestelltem Hausschwammbefalls nicht zu.
Die Stadt Radeberg veräußerte mit UR-Nr. 1528/97 des Notarvertreters Dr. Marcus Sommer das Grundstück Röderstraße 1 zum Preis von 374.400,00 DM an Herrn Josef Schwaiger. Dem Käufer wurde in Punkt IV Ziffer 7 des Vertrages ein befristetes Rücktrittsrecht vom Vertrag bei Feststellung von Hausschwammbefall eingeräumt. Wenn bis 30.03.1998 dem Verkäufer nicht durch eingeschriebenen Brief der Befall mit Hausschwamm angezeigt wird, sollte das Rücktrittsrecht erlöschen. Mit UR-Nr. 495/98 des Notars Helmut Baldauf veräußerte Herr Schwaiger das Grundstück am 09.04.1998 an die Herren Balduan und Wehrmeyer, Kiel. Herr Schwaiger trat ab sofort nur noch als Sanierungsträger auf. Mit Schreiben vom 05.05.1998 zeigte Herr Schwaiger durch einfachen Brief den Befall des o. g. Grundstückes mit Hausschwamm an und forderte eine Kaufpreisminderung. Herrn Schwaiger wurde mitgeteilt, dass über eine eventuelle Kaufpreisminderung erst nach Vorlage der Mehrausgaben und der getätigten Gesamtinvestition entschieden werden kann. Ihm wurde zugestanden, vorerst einen Betrag in Höhe von 74.400,00 DM vom Kaufpreis einzubehalten, bis die Stadt Radeberg über diese Angelegenheit entscheidet. Als schwammbedingte Mehrausgaben wurden Rechnungen in Höhe von insgesamt 156.028,41 DM vorgelegt, die jedoch nicht ausschließlich der Schwammsanierung zugeordnet werden können. Eine Vorlage der Gesamtinvestition erfolgte bis heute nicht.