Beschluß 54/99 vom 28.04.1999 (Beschlußvorlage 60/99)
Betreff
Genehmigung eins Kaufvertrages
Beschlußtext
Der Stadtrat genehmigt den Grundstückskaufvertrag UR-Nr. 559/1999 des Notars Dr. jur. Edwin Braun vom 08.04.1999 zwischen der Stadt Radeberg, Herrn Torsten Kunath und Frau Nadja Kreißig über eine Teilfläche des Flurstückes 1188/25 der Gemarkung Radeberg.
Begründung
Mit Beschluss Nr. 09/99 vom 27.01.99 beschloss der Stadtrat den Verkauf einer Teilfläche des Flurstückes 1188/25 der Gemarkung Radeberg an Herrn Torsten Kunath. Im Kaufvertrag wurden abweichend vom Beschluss folgende angebrachte Änderungen beurkundet:
- Name des Käufers wurde "... und Frau Nadja Kreißig" ergänzt
- Die Fläche des Kaufgegenstandes beträgt ca. 760 m² statt 600 m². Davon entfallen ca. 160 m² auf den Lärmschutzwall. Dieser Lärmschutzwall wurde aus pflegetechnischen Gründen bis zur Krone für eine DM mitveräußert. Der Erwerber verpflichtete sich zur Pflege des Walles und der Bepflanzung gemäß den Festlegungen aus dem B-Plan Nr. 3
- Zusätzlich wurde 1/3 Anteil des Weges zur Pillnitzer Straße zum Preis von 10,00 DM/m² mitveräußert.