Vorzeitige Grundbuchbelastung des Flurstückes T.v. 15/1 der Gemarkung Radeberg
Der Stadtrat beschließt die grundbuchmäßige Vorwegbelastung des Flurstückes T.v. 15/1 der Gemarkung Ullersdorf mit Grundschulden in Höhe von maximal 115.000,00 DM.
Frau Renate Kunze erwarb am 16.04.1999 eine Teilfläche des Flurstückes 15/1 der Gemarkung Ullersdorf nach den Maßgaben des Sachenrechtsbereinigungsgesetzes (gemäß Beschluss des Stadtrates Nr. 24/99). Zur Sanierung Ihres darauf stehenden Zweifamilienhauses und zum Grunderwerb soll eine Grundschuld im Grundbuch eingetragen werden. Da Frau Kunze noch nicht als Eigentümerin im Grundbuch steht, sondern noch die Gemeinde Ullersdorf, ist der Beschluss des Stadtrates erforderlich.