Vorzeitige Grundbuchbelastung
Der Stadtrat der Stadt Radeberg stimmt einer vorzeitigen Grundbuchbelastung für nachfolgend genannte Flurstücke der Gemarkung Großerkmannsdorf in der angegebenen Höhe durch den Erwerber zu: Grundbuch von Großerkmannsdorf Blatt 358, Flurstücke 855, 856, 857 und 858 der Gemarkung Großerkmannsdorf, Erwerber Knoth & Partner GmbH, Kaufvertrag UR-Nr. 0340/1999 des Notars Achim Geißler, Belastungsgrundschuld in Höhe von 500.000,00 DM + Verzinsung + Nebenleistungen.
Entsprechend Beschluss des Gemeinderates vom 10.11.1998 hat der genannte Erwerber den betreffenden Grundbesitz mit UR-Nr. 0340/1999 des Notars Achim Geißler erworben, steht aber noch nicht als Eigentümer im Grundbuch. Damit der Käufer die Finanzierung des Kaufpreises und die beabsichtigte Bebauung realisieren kann, sollen Grundschulden aufgenommen und im Grundbuch eingetragen werden. Da im Grundbuch noch die Gemeinde Großerkmannsdorf als Eigentümer eingetragen ist, ist zur Bestellung der Grundschuld der Stadtratsbeschluss erforderlich.