Verkauf einer Teilfläche eines kommunalen Grundstückes an der Pillnitzer Straße
Der Stadtrat beschließt den Verkauf einer unerschlossenen Teilfläche des Flurstückes 1191g der Gemarkung Radeberg mit einer Größe von ca. 600 m² an Familie Koppe zum Preis von 80,00 DM/m². Mitveräußert werden 1/3 Anteil des Weges zur Pillnitzer Straße (T.v. Flurstück 1188/25 der Gemarkung Radeberg) zum Preis von 10,00 DM/m² und ca. 160 m² des Lärmschutzwalles bis zur Dammkrone für 1,00 DM. Die Erwerber verpflichten sich urkundlich, im Gegenzug den Lärmschutzwall und die sich darauf befindlichen Anpflanzungen gemäß Festlegungen des B-Planes Nr. 3 zu pflegen. Die anfallenden Grunderwerbs- und Grunderwerbsnebenkosten sowie anteilige Vermessungskosten tragen die Erwerber. Die Vollmacht zur vorzeitigen Grundbuchbelastung in Höhe von 300.000,00 DM wird erteilt.
Familie Koppe stellte am 22.03.1999 den Antrag auf Erwerb eines Baugrundstückes. Alle in der Liste für Bauland vor Familie Koppe registrierten Antragsteller wurden angeschrieben und hatten Abstand vom Kauf genommen bzw. nicht geantwortet. Die Flurstücke 1191g und 1188/25 der Gemarkung Radeberg sind Eigentum der Stadt Radeberg.