Satzungsänderung der Betriebssatzung des Alten- und Pflegeheimes
Der Stadtrat beschließt folgende Satzung zur Änderung der Betriebssatzung des Eigenbetriebes Alten- und Pflegeheim Radeberg und damit die der Beschlußvorlage beiliegende Neufassung der Eigenbetriebssatzung.
Satzung zur Änderung der Betriebssatzung des Alten- und Pflegeheimes Radeberg
Neufassung § 7 Verwaltung des Heimes
Das Heim wird durch den Heimleiter, den Heimausschuß und den Stadtrat verwaltet.
Neufassung § 8 Heimausschuß
Die Aufgaben des Heimausschusses nimmt der Verwaltungsausschuß der Stadt Radeberg wahr.
Gemäß § 7 Sächs. Eigenbetriebsgesetz kann für Angelegenheiten des Eigenbetriebs ein beschließender Ausschuß gebildet werden. Jedoch müssen dafür die Vorschriften für beschließende Ausschüsse der Sächsischen Gemeindeordnung ( § 3 Sächs. Eigenbetriebsgesetz ) eingehalten werden. Somit müssen die Mitglieder des Heimausschusses aus der Mitte des Stadtrates vom Stadtrat bestellt werden ( § 42 Absatz 1 SächsGemO ). Die Verwaltung schlägt vor, dem Verwaltungsausschuß die Aufgaben zu übertragen. Nach der nun zweiten Änderungssatzung dient der Beschluß der Neufassung der besseren Übersichtlichkeit der Satzung.