Satzung zur Änderung der Betriebssatzung des Eigenbetriebes Stadtwirtschaftshof
Der Stadtrat beschließt die in der Anlage zur Beschlußvorlage beigefügte Satzung zur Änderung der Betriebssatzung des Eigenbetriebes Stadtwirtschaftshof.
Die in der Stadtratssitzung am 28.01.1998 beschlossene Satzung (Beschluss Nr. 04/98) entspricht nicht umfänglich den gesetzlichen Bestimmungen zum Betriebsausschuss gemäß § 7 Absatz 1 Sächsisches Eigenbetriebsgesetz und wird durch die beigefügte Änderungssatzung dahingehend korrigiert. Damit wird gleichzeitig die in der Stadtratssitzung am 25.02.1998 beschlossene Bildung des Betriebsausschusses (Beschluss Nr. 24/98) in seiner Zusammensetzung unwirksam.