Finanzierung der überplanmäßigen Ausgabe auf der Grundlage der Betriebskostenabrechnung des Kinderhauses Ullersdorf für das Haushaltsjahr 1998
Der Stadtrat beschließt unter Vorbehalt der Überprüfung und ggf. Rückforderung die überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 29.644,298 DM für die Betriebskostenabrechnung des Kinderhauses Ullersdorf im Haushaltsjahr 1998. Die Ausgabe kann durch den Ortsteilhaushalt nicht gedeckt werden. Der Betrag wird aus den kommunalen Zuschüssen für die Kindertagesstätten der Stadt Radeberg gedeckt.
Die Betriebskostenabrechnung für das Jahr 1998 für das Kinderhaus Ullersdorf, das sich in Trägerschaft des Deutschen Kinderschutzbundes e.V. befindet, weist einen Fehlbetrag in Höhe von 32.793,53 DM aus. Abzüglich der Differenz für die nicht erfolgte Erhöhung der Elternbeiträge beträgt der benötigte Fehlbetragszuschuss 29.644,28 DM. Nach § 14 Abs. 9 des Sächs. Kindertagesstättengesetzes ist die Kommune verpflichtet für den nicht gedeckten Fehlbedarf bei der Betriebskostenabrechnung des Freien Trägers aufzukommen. Aus dem Teilhaushalt des Ortsteiles Ullersdorf ist keine Deckung dieses o.g. Fehlbetrages möglich. Nach dem Haushaltsgrundsatz der Gesamtdeckung muß die Deckung des Fehlbetrages aus den kommunalen Zuschüssen für die Kindertagesstätten der Stadt Radeberg erfolgen.