Ergänzung bzw. Abänderung des Beschlusses 38/99 Grundstück Hauptstraße 25, Erwerber Wolfgang Tönnies
Der Stadtrat beschließt in Abänderung des Beschlusses 38/99 des Stadtrates vom 31.03.1999 die Genehmigung der Vorwegbelastung des Grundbuches von Radeberg Blatt 2443 mit Grundschulden bis zu einer Höhe von 1.300.000,00 DM bezüglich des Grundstückes Hauptstraße 25, Flurstück 212 der Gemarkung Radeberg, durch den Erwerber Herrn Wolfgang Tönnies.
Der Erwerber hatte ursprünglich nur um eine Vorwegbelastung in Höhe des Kaufpreises, d. h. max. 600.000,00 DM, für das Grundstück Hauptstraße 25 gebeten. Mit der Grundschuldbestellung UR-Nr. H 2737/99 des Notars Dr. Heribert Heckschen wurde jedoch eine Grundschuld in Höhe von 1.300.000,00 DM beantragt. Diese Grundschuld soll nunmehr die Investitionen auf dem erworbenen Grundbesitz (Sanierung, Modernisierung usw.) sichern. Um die Genehmigung nach § 83 SächsGemO vom Landratsamt Kamenz zu erhalten, muss für den Betrag in Höhe von 1.300.000,00 DM ein neuer Beschluss gefasst werden.