Abschluss eines Nachtrages zum Kaufvertrag Gemeinde Ullersdorf ./. Eheleute Heuschkel Flurstück 516 der Gemarkung Ullersdorf
Der Stadtrat beschließt den Abschluss eines notariell beurkundeten Nachtrages zum Kaufvertrag UR-Nr. 2934C95 des Notars Dr. Matthias Cremer vom 16.10.1995 zwischen der Gemeinde Ullersdorf und den Eheleuten Heuschkel bezüglich des Flurstückes 516 der Gemarkung Ullersdorf. Die Nachtragsurkunde muss spätestens am 31.10.1999 rechtswirksam sein. Der Inhalt des Nachtrages ist in der zur Beschlußvorlage beigefügten Anlage aufgeführt. Die Beurkundungskosten sind vom Erwerber zu tragen.
Die Eheleute Heuschkel ersuchten die Stadt Radeberg um eine letztmalige Verlängerung der Bauverpflichtung bis Ende des Jahres 1999. Um eventuell zu unterstellenden Spekulationsabsichten vorzubeugen, wird die Mehrerlösklausel neu definiert. Beide Vereinbarungen sind Nebenabreden zum Kaufvertrag UR-Nr. 2934 C 95 und bedürfen somit gemäß §§ 873 ff BGB der notariellen Beurkundung.