Bestätigung von zwei Kaufverträgen mit Nachtragsurkunden (Mente und Nietzold/Benschus) bezüglich des Ausbaus der Wasserstraße Flurstücke 316/1 und 317/1 der Gemarkung Radeberg
Der Stadtrat bestätigt den Kaufvertrag UR-Nr. 1519/1991 mit Messungsanerkennung UR-Nr. 1052/1999 der Notarin Gudrun Staudler zwischen Frau Bärbel Nietzold, Herr Wolfgang Benschus und der Stadt Radeberg über das Flurstück 316/1 der Gemarkung Radeberg (Anlage 1 zur Beschlußvorlage).
Der Stadtrat bestätigt den Kaufvertrag UR-Nr. 1520/1991 mit Messungsanerkennung UR-Nr. 1053/1999 der Notarin Gudrun Staudler zwischen Frau Erna Mente und der Stadt Radeberg über das Flurstück 317/1 der Gemarkung Radeberg (Anlage 2 zur Beschlußvorlage).
Die im Beschlusstext genannten Urkunden betreffen den Ankauf von Teilflächen zum 1993 erfolgten Ausbau der Wasserstraße. Die Erstverträge UR-Nr. 1519/91 und 1520/91 wurden ohne die erforderlichen Beschlüsse beurkundet. Deshalb muss ein Beschluss im Stadtrat gefasst werden, da der Gesamtwert beider Urkunden 18.550,00 DM beträgt und der Zuständigkeitsbereich des Bürgermeisters und des Verwaltungsausschusses überschritten ist. Die Stadt Radeberg hat jedoch nur noch einen Restbetrag von insgesamt 2.800,00 DM an die Veräußerer zu zahlen, da der größte Teil des Kaufpreises bereits im Jahre 1992 gezahlt wurde. Die Nachträge UR-Nr. 1052/99 und 1053/99 betreffen die Messungsanerkennung der Erstverträge und konnten erst jetzt nach Vorliegen des amtlichen Messergebnisses beurkundet werden.