7. Änderungssatzung zur Hauptsatzung vom 24.02.1994
Der Stadtrat stimmt folgender Änderungssatzung zur Hauptsatzung vom 24.02.1994 zu. Im Abschnitt VI - Ortschaftsverfassung, § 15, erhält der Punkt 3 folgende Fassung:
3. Dem Ortschaftsrat werden über die in § 67 Abs. 1 SächsGemO genannten Angelegenheiten hinaus folgende weitere Aufgaben zur dauernden Erledigung übertragen. In Angelegenheiten, die den Ortsteil Liegau-Augustusbad betreffen und die der Verwaltungs- bzw. Technische Ausschuß verantwortlich beschließt, geht die Beschlußfassung auf den Ortschaftsrat über. Analoge Vorgehensweise gilt für die Vorberatungen.
Die bisherige Regelung umfaßt nur Teile aus den Bereichen Bau und Finanzen. Um den öffentlich-rechtlichen Vertrag zur Eingemeindung in vollem Umfang gerecht zu werden, wird die umfassende Übertragung vorgeschlagen.