Vereinbarung zwischen der Stadt Radeberg und der Gemeinde Großerkmannsdorf zur Durchführung von Investitionen in den Jahren 1998 folgende entsprechend mittelfristigem Investitionsplan und finanzieller Untersetzung
Der Stadtrat stimmt der der Beschlußvorlage beiliegenden Vereinbarung zwischen der Stadt Radeberg und der Gemeinde Großerkmannsdorf zur Durchführung von Investitionen in den Jahren 1998 folgende entsprechend mittelfristigem Investitionsplan und finanzieller Untersetzung zu.
Gemäß Erlaß des Sächsischen Staatsministeriums des Innern sind die Rechtsaufsichtsbehörden gehalten, bei der Prüfung von Haushaltsplänen solche längerfristigen Investitionsmaßnahmen, die Auswirkungen nach einer Eingemeindung haben, besonders zu beachten. Die Gemeinde Großerkmannsdorf beabsichtigt, im Rahmen des Nachtragshaushaltes 1998 einen Kredit i.H.v. 600.300 DM aufzunehmen. Der Kredit dient der kurzfristigen Realisierung des "Schmutzwasserkanals" und stellt in erster Linie eine Vorfinanzierung für den Bau des Ortshauptsammlers dar. Aus städtischer Sicht ist die Außenstelle der MS Großerkmannsdorf bis zum Jahr 2005 gesichert. Eine weitere Nutzung als Begegnungsstätte und Vereinshaus ist gegeben.