Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme eines Standplatzes zum Wochenmarkt, zu Stadtfesten und zum Weihnachtsmarkt in der Stadt Radeberg (Marktgebührensatzung)
Der Stadtrat beschließt die vorliegende Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme eines Standplatzes zu Wochenmarkt, zu Stadtfesten und zum Weihnachtsmarkt in der Stadt Radeberg gemäß Anlage zur Beschlußvorlage. (Marktgebührensatzung).
Mit der örtlichen Änderung des Wochenmarktes entfallen die Standgebühren der Händler, die bisher auf der verbreiterten Hauptstraße ihren Standplatz haben. Diese belaufen sich jährlich auf ca. 27,0 TDM. Die fixen Kosten für den Wochenmarkt ändern sich nur geringfügig. Um einen Ausgleich der wegfallenden Gebühren zu erreichen, sollen die Standgebühren jeweils um 1,- DM/Lfd. Meter erhöht werden. Gleichzeitig wurden in die Gebührensatzung die Standgebühren für Stadtfeste und den Weihnachtsmarkt eingearbeitet.