Satzung über die Benutzung des Wochenmarktes (Marktordnung)
Der Stadtrat beschließt die vorliegende Satzung über die Benutzung des Wochenmarktes (Marktordnung), gemäß Anlage zur Beschlußvorlage.
Mit der neuen Satzung über die Benutzung des Wochenmarktes (Marktordnung), d. h. Änderung des Marktortes und damit auch gleichzeitige Überarbeitung der alten Marktordnung, wird der Bitte der ansässigen Gewerbetreibenden auf Reduzierung des Wochenmarktes auf den eigentlichen Markt entsprochen. Diese versprechen sich durch die mehr zur Verfügung stehenden Parkplätze und die freie Sicht in die Schaufenster mehr Kunden. Durch die Reduzierung der Stellplätze ergibt sich zwangsläufig eine Reduzierung der Anzahl der Händler. Somit werden mehrfach vorhandene Sortimente reduziert, die Attraktivität des Marktes gewinnt dadurch. Der Wegfall der Standplätze auf der oberen verbreiterten Hauptstraße (Kleiner Markt) bringt einen Standgebührenausfall, der mit der neuen Marktgebührensatzung ausgeglichen werden soll.