Satzungsbeschluß über den einfachen Bebauungsplan Nr. 38 für das Gebiet zwischen Dresdener Straße / Steinstraße / Talstraße
Abwägungsbeschluß
Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes des einfachen Bebauungsplanes Nr. 38 vorgebrachten Anregungen von Bürgern sowie die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange hat der Stadtrat geprüft und beschließt den Abwägungsbeschluß gemäß Anlage zur Beschlußvorlage.
Mit Beschluß Nr. 150/97 vom 26.11.1997 hat der Stadtrat die Aufstellung des einfachen Bebauungsplaes Nr. 38 beschlossen und dessen Entwurf zur öffentlichen Auslegung und TÖB-Beteiligung gebilligt. Die öffentlichen Auslegung erfolgte vom 05.01.1998 bis 04.02.1998. Das Ergebnis der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wird mit Abwägungsvorschlägen hier vorgelegt. Da durch das Beteiligungsverfahren keine wesentlichen Probleme aufgeworfen wurden und das Ziel der vereinfachten Beplanung nur die Festsetzung von Art und Maß der baulichen Nutzung ist, steht dem Satzungsbeschluß nichts entgegen.