Satzungsbeschluß über den einfachen Bebauungsplan Nr. 38 für das Gebiet zwischen Dresdener Straße / Steinstraße / Talstraße
Satzungsbeschluß
Aufgrund des § 10 BauGB in der Fassung vom 27.08.1997 beschließt der Stadtrat den gemäß § 30 (2) BauGB einfachen Bebauungsplan Nr. 38 für das Gebiet zwischen Dresdener Straße / Steinstraße / Talstraße, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) in der Fassung vom 21.04.1998 als Satzung.
Mit Beschluß Nr. 150/97 vom 26.11.1997 hat der Stadtrat die Aufstellung des einfachen Bebauungsplaes Nr. 38 beschlossen und dessen Entwurf zur öffentlichen Auslegung und TÖB-Beteiligung gebilligt. Die öffentlichen Auslegung erfolgte vom 05.01.1998 bis 04.02.1998. Das Ergebnis der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wird mit Abwägungsvorschlägen hier vorgelegt. Da durch das Beteiligungsverfahren keine wesentlichen Probleme aufgeworfen wurden und das Ziel der vereinfachten Beplanung nur die Festsetzung von Art und Maß der baulichen Nutzung ist, steht dem Satzungsbeschluß nichts entgegen.