Satzung der Freiwilligen Feuerwehr Liegau-Augustusbad (Ortsfeuerwehr), Stadt Radeberg (Feuerwehrsatzung)
Der Stadtrat beschließt die der Beschlußvorlage beiliegenden Satzung der Freiwilligen Feuerwehr Liegau-Augustusbad, Stadt Radeberg.
Auf der Grundlage des neuen Sächsischen Brandschutzgesetzes, veröffentlicht im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 3 vom 06. März 1998, § 28 Abs. 3, ist eine Neufassung der Feuerwehrsatzung für die Freiwillige Feuerwehr innerhalb von 6 Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes durch die Stadt zu erlassen. Auf der Grundlage der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Inneren über die Organisation der Freiwilligen und Pflichtfeuerwehren (Fw Org VwV) vom 23. Februar 1996 Pkt. 2.1, ist die Ortsfeuerwehr Liegau-Augustusbad zu erhalten. Wegen unterschiedlicher Strukturen zur Stadtfeuerwehr ist eine gesonderte Satzung erforderlich.