Satzung der Freiwilligen Feuerwehr (Stadtfeuerwehr) der Stadt Radeberg (Feuerwehrsatzung)
Der Stadtrat beschließt die der Beschlußvorlage beiliegende Satzung der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Radeberg.
Auf der Grundlage des neuen Sächsischen Brandschutzgesetzes, veröffentlicht im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 3 vom 06. März 1998, § 28 Abs 3 ist eine Neufassung der Feuerwehrsatzung für die Freiwillige Feuerwehr innerhalb von 6 Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes durch die Stadt zu erlassen.