Entschädigungssatzung der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Radeberg
Der Stadtrat beschließt die der Beschlußvorlage beiliegende Satzung über die Entschädigung und Ehrungen der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Radeberg sowie die Zuwendung zum Sondervermögen (Entschädigungssatzung).
Auf der Grundlage der in der Satzung genannten Gesetze und Verordnungen ist die Stadt gehalten, Entschädigungen an ehrenamtliche Angehörige der Feuerwehr und deren Arbeitgeber für Arbeits- und Verdienstausfälle zu zahlen. Prämien für Jubiläen und herausragende Leistungen sind ein Dank, leistungsfördernd und in den festgelegten Höhen allgemein üblich. Die Zuwendung für die Kameradschaftskasse beruht auf der Empfehlung des Staatsministeriums des Inneren zur Mustersatzung für Freiwillige Feuerwehren (SächsABl. Nr. 38/1991, S. 3).