Vorzeitige Grundbuchbelastung des Flurstückes 1718 der Gemarkung Radeberg
Der Stadtrat der Stadt Radeberg erteilt dem zukünftigen Erwerber des Flurstückes 1718 der Gemarkung Radeberg, Herrn Andreas Herrmann, die Vollmacht zur vorzeitigen Grundbuchbelastung dieses Flurstückes mit einer Grundschuld in Höhe von 215.000,00 DM.
Herr Andreas Herrmann hat mit Kaufvertrag UR-Nr. 47/1998 vom 14.01.1998 des Notars Dr. Braun das Flurstück 1718 der Gemarkung Radeberg von der Stadt erworben. Dieser Kaufvertrag wurde mit Beschluß Nr. 10/98 des Stadtrates bestätigt. Im Kaufvertrag wurde keine vorzeitige Grundbuchbelastung vereinbart. Da für das betroffene Flurstück noch keine Auflassungsvormerkung für Herrn Herrmann im Grundbuch eingetragen wurde (GVO-Genehmigung vom LRA liegt noch nicht vor) und Herr Herrmann aber eine Grundschuld aufnehmen möchte, ist die Vollmacht zur vorzeitigen Grundbuchbelastung zur Vorlage bei der Sächs. Aufbaubank erforderlich.