Verkauf des Flurstückes 1622/12 der Gemarkung Radeberg
Der Stadtrat beschließt den Verkauf des Flurstückes 1622/12 der Gemarkung Radeberg mit einer Größe von 194 m² an Herrn Walter Büttner auf der Grundlage des Sachenrechtsbereinigungsgesetz (1/2 des Verkehrswertes) zum Preis von 6.790,00 DM. Die anfallenden Kosten für Notar, Grundbuchamt und die Grunderwerbsteuer trägt der Erwerber.
Die Flurstücke 1622/12 und 1622/13 der Gemarkung Radeberg sind mit dem Wohnhaus von Herrn Walter Büttner bebaut. Diese Flurstücke wurden bis jetzt von Herrn Büttner gepachtet. Im Jahr 1997 hat Herr Büttner das Flurstück 1622/13 der Gemarkung Radeberg von dem damaligen Eigentümer Herrn Klaus Eysold gekauft und stellte am 20.05.1997 den Antrag, das Flurstück 1622/12 von der Stadt Radeberg zu erwerben. Dem Verkauf wird von Seiten des Bauamtes zugestimmt. Der Verkauf des Flurstückes erfolgt auf der Grundlage des Sachenrechtsbereinigungsgesetzes zur Hälfte des Verkehrswertes. Der Verkehrswert im Friedrichstal liegt bei ca. 70,00 DM, der Kaufpreis beträgt bei einer Größe des Grundstückes von 194 m² somit 6.790,00 DM. Das Flurstück ist noch Eigentum des Volkes, Rechtsträger: Rat der Stadt Radeberg. Die Zahlung des Kaufpreises erfolgt daher auf ein Verwahrkonto.