Ausschreibung der kommunalen Grundstücke Hauptstraße 25 und Langbeinstraße 4 in Radeberg
Der Stadtrat beschließt die Ausschreibung der in der Anlage zur Beschlußvorlage näher beschriebenen kommunalen Grundstücke Hauptstraße 25 und Langbeinstraße 4 in Radeberg. Als Mindestgebot wird der jeweils ermittelte Verkehrswert zuzüglich der Gutachterkosten festgelegt.
Beide Immobilien sind Eigentum der Stadt Radeberg, sie befinden sich in einem reparatur- und modernisierungsbedürftigen Zustand. Die Stadt Radeberg kann diese Maßnahmen aus finanziellen Gründen nicht verwirklichen. Zur Erfüllung der kommunalen Aufgaben ist bei diesen Grundstücken kein kommunales Eigentum erforderlich. Für beide Grundstücke liegen Verkehrswertgutachten vor, die bei Bedarf eingesehen werden können.