Zustimmung zur Übertragung von Geschäftsanteilen an der Radeberger Stadtentsorgung K. Nehlsen GmbH
Der Stadtrat stimmt der Übertragung der Geschäftsanteile an der Radeberger Stadtentsorgung K. Nehlsen GmbH des Gesellschafters Städtereinigung K. Nehlsen GmbH Bremen auf die Holding Nehlsen GmbH & Co. KG zu.
An der Radeberger Stadtentsorgung K. Nehlsen GmbH sind die Gesellschafter Stadt Radeberg mit 33,3 % Geschäftsanteilen und die Städtereinigung K. Nehlsen GmbH Bremen mit 66,6 % Geschäftsanteilen beteiligt. Zur Erreichung einer schlanken Struktur und einer schnellen Entscheidungsfindung hinsichtlich zu erreichender Kosteneinsparungen bittet im beigefügten Schreiben der Gesellschafter Städtereinigung K. Nehlsen GmbH Bremen die Stadt Radeberg um Zustimmung zur Übertragung ihrer 66,6 % Geschäftsanteile auf die Holding Nehlsen & Co KG. Gemäß § 9 des Gesellschaftsvertrages der Radeberger Stadtentsorgung K. Nehlsen GmbH vom 1. März 1991 ist dazu kein Gesellschafterbeschluß erforderlich.