Verkauf des Flurstückes T.v. 1125 der Gemarkung Radeberg
Der Stadtrat beschließt den Verkauf eines Teiles des Flurstückes 1125 der Gemarkung Radeberg mit einer Größe von ca. 850 m² an Fam. Hübner, Radeberg zum Preis von ca. 10.000,00 DM.
Fam. Hübner stellte bereits 1994 einen Antrag zum Erwerb dieser Fläche. Frau Kerstin Hübner ist Eigentümerin des benachbarten Grundstückes 1119/8 der Gemarkung Radeberg. Die beantragte Fläche wird zur Zeit durch Fam. Hübner gepachtet. Sie ist mit einem Schuppen und einer Garage im Eigentum der Antragsteller bebaut. Ca. 800 m² werden als Kleingarten genutzt. Bei dem Flurstück 1125 der Gemarkung Radeberg handelt es sich um Haldengelände der ehemaligen Glashütte. Das Flurstück befindet sich im Außenbereich. Eine weitere Bebauung ist ausgeschlossen. Die Vermessung der Teilfläche beantragt die Stadt Radeberg, die entstehenden Kosten trägt die Fam. Hübner. Eigentümer des Flurstückes ist die Stadt Radeberg.