Ergänzung des Beschlusses 63/92 (Umwandlungserklärung; Vermögenszuordnung an die Wohnbau GmbH)
Der Stadtrat beschließt in Ergänzung der Umwandlungserklärung Beschluss Nr. 63/92 vom 11.06.1992 (Vermögenszuordnung an die Wohnbau GmbH):
Durch die Fertigstellung des Bürgerhauses und des Saales "Kaiserhof" ist die kulturelle Nutzung des ehemaligen Kulturhauses (Dresdner Straße 1) nicht mehr erforderlich. Der Erhaltungs- und Modernisierungsaufwand für das Kulturhaus ist durch die Stadt Radeberg bei deren derzeitiger Finanzlage nicht zu erbringen. Das Gesamtobjekt soll der Wohnbau GmbH längerfristig als hochwertiger innerstädtischer Wohnbaustandort dienen. Im Objekt Markt 1 wurde mit Fertigstellung des Rathausneubaus Markt 18 die kommunale Nutzung vollständig eingestellt. Dieses Objekt soll durch die Wohnbau GmbH an den zukünftigen Investor B + R Immobilien im Rahmen der Quartiersanierung und Bebauung in Erbbaupacht vergeben werden. Die Rückübertragung des Grundstückes Hauptstraße 2 erfolgt in der Absicht, dieses Objekt vorrangig kommunal zu nutzen. So werden dort z. B. die Stadtbibliothek mit Lesekaffee ihr Domizil haben. Die baulichen Vorraussetzungen dazu werden durch die Wohnbau GmbH geschaffen. Dazu wird zwischen der Wohnbau GmbH und der Stadt Radeberg ein eigenständiger Vertrag abgeschlossen. Mit der Übertragung der Grundstücke Markt 1 und Dresdner Straße 1 in das Vermögen der Wohnbau GmbH wird die Investition in Höhe von ca. 2,5 Millionen DM ausgeglichen.