Beschluß 114/98 vom 16.12.1998 (Beschlußvorlage 118/98)
Betreff
Ergänzung der Gebührenordnung Museum
Beschlußtext
Der Stadtrat beschließt den unentgeltlichen Besuch des Museum Schloß Klippenstein für nachstehend aufgeführten Personenkreis:
- Inhaber eines Ausweises der Assoziation techischer und mährischer Museen und Galerien (Asociace ceskysch a morav-skoslezskysch muzei a galerii)
- Inhaber eines Mitgliedsausweises des Sächsischen Museumsbundes
- Mitglieder des Fördervereins Schloß Klippenstein e.V.
Begründung
Das Museum Schloß Klippenstein ist Mitglied im Sächsischen Museumsbund.
- Seit mehreren Jahren gibt es eine kontinuierliche Zusammenarbeit zwischen der Assoziation tschechischer und mährischer Museen und Galerien, der Bayrischen Landesstelle für die nichtstaatlichen Museen und der Sächsischen Landesstelle für Museumswesen. Es finden jährlich Fachtagungen statt. Museumsdirektoren bzw. Museumsfachleute haben den Wunsch geäußert, gegenseitig freien Eintritt in den Museen der Bundesländer Bayern, Sachsen und Böhmen zu gewähren zum besseren fachlich-methodischen Austausch.
- Mitglieder des Sächsischen Museumsbundes haben in anderen sächsischen Museen zur Weiterbildung kostenlosen Eintritt. Deshalb wird ersucht, daß Mitglieder des Museumsbundes zu Weiterbildungszwecken auch unsere Einrichtung kostenlos nutzen können.
- Mitglieder des Fördervereins setzen sich in ihrer Freizeit unentgeltlich für das kulturelle Leben im Schloß und die Sanierung ein. So z. B. für
- Spendenaktionen
- Arbeitseinsätze
- Durchführung von Veranstaltungen (Puppenspielfest, Konzerte u.a.)
Aus diesem Grunde sollte den Mitgliedern des Schloßvereins der kostenfreie Eintritt gewährt werden.