Änderung der Wassergebühren für den Ortsteil Liegau-Augustusbad
Der Stadtrat beschließt auf der Grundlage der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Eingliederung der Gemeinde Liegau-Augustusbad in die Stadt Radeberg vom 22.02./27.02.1995
Gemäß § 6 Absatz 1 der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung ist die Anpassung des Ortsrechtes an das Recht der Stadt Radeberg geregelt. Sie hat längstens bis zum Ende des dritten auf das Inkrafttreten der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zu erfolgen. Ausgehend von dieser Regelung in der Vereinbarung gilt ab 01.01.1999 die Wasserversorgungssatzung der Stadt Radeberg einschließlich ihrer Änderung. Bis zur Erstellung einer Globalberechnung werden über die Wassergebühren neben den laufenden Kosten der Wasserversorgung die Investitionskosten für Trinkwassermaßnahmen, wie im § 3 Abs. 2 der Wasserversorgungsatzung festgehalten, finanziert, so auch die des Ortsteiles Liegau-Augustusbad für die Erhöhung des Trinkwasseranschlussgrades. Die Verbrauchsgebühr erhöht sich ab 01.01.1999 entsprechend § 3 Abs. 2 der Wasserversorgungssatzung von netto 3,70 DM auf netto 4,20 DM pro cbm. Die Grundgebühren ändern sich ab 01.01.1999 entsprechend § 4 Abs. 1 der Wasserversorgungssatzung für den Hausanschluss Qn<= 2,5 unverändert 8,00 DM/Monat, Qn >2,5 bis<= 6,0 von netto 16,00 DM auf 12,50 DM/Monat, Qn >6,0 bis<= 10,0 von netto 30,00 DM auf 19,00 DM/Monat.