Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Wasserversorgung Benutzungsgebühren (Wasserversorgungssatzung - WasS/Geb)
Der Stadtrat beschließt die der Beschlußvorlage beigefügte Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Wasserversorgung Benutzungsgebühren (Wasserversorgungssatzung - WasS/Geb).
Die Wasserversorgungssatzung vom 31.03.1994 weist
im § 1 "Erhebungsgrundsatz" im Buchstaben c einen falschen Paragraphen aus, Berichtigung von § 8 auf § 7;
im § 4 "Grundgebühr" im Absatz 1 bei Hausanschlußzählern die Größe Qn 5 aus. Gemäß Rückfrage bei dem Betriebsführer GEWA sind diese Größen nicht im Einsatz, so dass eine Veränderung der Staffelung zur Grundgebühr erforderlich wird;
im § 8 "Entstehung und Fälligkeit der Gebührenzahlung, Vorauszahlung" im Absatz 3 und 5 nach einer Überprüfung bei dem jetzigen Betriebsführer GEWA keine Übereinstimmung mit der tätsächlichen Abrechnung aus. Der vorhergehende Betriebsführer Vewa hatte in Abstimmung mit der Stadt die Fälligkeiten der Vorauszahlungen geändert.
Im Absatz 2 und 4 ist unter Beachtung, das Zählerablesung zukünftig vom Abnehmer selbst erfolgen soll, eine Änderung im § 8 Absatz 2 und 4 erforderlich.