Änderung der Hundesteuer fiir den Ortsteil Liegau-Augustusbad
Der Stadtrat beschließt
Im Absatz 2 des § 8 der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Eingliederung der Gemeinde Liegau-Augustusbad vom 22.02/27.02.1998 ist ausgeführt: "Feuerwehrabgabe und Hundesteuer verbleiben auf die Dauer von 3 Jahren unverändert auf der Höhe des Haushaltsjahres 1994." Im § 6 der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung ist die Anpassung des Ortsrechtes an das Recht der Stadt Radeberg geregelt. Die Anpassung hat längstens bis zum Ende des dritten auf das Inkrafttreten der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zu erfolgen. Ausgehend von dieser Regelung in der Vereinbarung soll die Hundesteuersatzung der Stadt Radeberg, die in der Anlage beigefügt ist, auch im Ortsteil Liegau-Augustusbad gelten und damit eine Gleichbehandlung der Hundebesitzer der Stadt Radeberg und des Ortsteiles Liegau-Augustusbad vornehmen. Der Steuer ändert sich wie folgt: a) für jeden ersten Hund von 30,00 DM auf 100,00 DM, b) für den zweiten und jeden weiteren Hund von 60,00 DM auf 140,00 DM.