Löschung einer Rückauflassungsvormerkung
Der Stadtrat beschließt die Löschung der in Abt. II des Grundbuches von Radeberg Blatt 2858 eingetragenen Rückauflassungsvormerkung zugunsten der Stadt Radeberg.
Die Stadt Radeberg verkaufte mit UR-Nr. 2318/1992 des Notars Willi Lürken die Flurstücke 1499 und 1500/1 der Gemarkung Radeberg an Herrn Günter Hoffmann. Herr Hoffmann verpflichtete sich, bis 1995 ein Autohaus an dieser Stelle zu errichten. Für den Fall der Nichterfüllung dieser Verpflichtung wurde eine Rückauflassungsvormerkung zugunsten der Stadt Radeberg eingetragen. Herr Hoffmann hat 1997 sein Geschäft aufgegeben. Die Stadt Radeberg wünscht zum heutigen Zeitpunkt an dieser Stelle kein Autohaus mehr, so dass die Begründung zur Rückauflassung nicht mehr gegeben ist. Außerdem wurde das Grundstück inzwischen 2 x weiterverkauft und ist mit Grundschulden in Höhe von 614.000,00 DM hoch überschuldet.