Vergabe Poliklinik
Der Stadtrat stimmt grundhaft der Vergabe der Poliklinik an die Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Dresden-Land e.V. zu. Die Verwaltung wird beauftragt die Einarbeitung des Antrages des Arbeiter-Samariter-Bundes auf Errichtung einer Sozialstation am gleichen Ort zu überprüfen. Ein gemeinsames Konzept beider Träger ist dem Stadtrat in seiner nächsten Sitzung zur Bestätigung vorzulegen.
Aufgrund der Ausschreibung der Poliklinik Anfang Juli 1995 bewarben sich:
Das Vorhaben der Jugendhilfe Niederlausitz ist an Fördermittel des Sächsischen Staatsministeriums für Familie, Jugend und Soziales gebunden. Das Sozialministerium würde einen Neuaufbau nach Abriß fördern. Am 09.10.1996 empfahl der Sozialausschuß mit der Arbeiterwohlfahrt weiter zu verhandeln. Der AWO-Kreisverband überarbeitete die ursprüngliche Konzeption nochmals und bietet nun neben dem altenbetreuten Wohnen ebenfalls Plätze für behindertenbetreutes Wohnen an. Die Finanzierung soll über Kreditierung der Sächsischen Aufbaubank erfolgen. Dafür ist ein Erbbaupachtvertrag über mindestens 50 Jahre bzw. der Nachweis als Eigentum notwendig. Die Refinanzierung soll über die Mieteinnahmen realisiert werden. Der Verkehrswert wurde auf Grundlage der Bodenrichtwertkarte des Landkreises Dresden aus dem Jahre 1996 mit 150,00 DM/m² für bebaubares Land (hier ca. 5000 m²) und mit 3,00 DM pro m² für Grün- und Parkflächen (hier ca. 6700 m²) festgelegt. Die Aufbauten wurden nicht berücksichtigt. Für das in Erbbaupacht zu vergebende Grundstück mit ca. 11.700 m² ergibt sich ein Verkehrswert in Höhe von 770.100,00 DM.