Satzung über eine einfache Änderung des Bebauungsplanes Pillnitzer Straße West/Südteil, Bebauungsplan Nr. 4 - Änderung der Baulinien in Baugrenzen
Der vom Stadtrat am 24.08.1994 als Satzung beschlossene und am 22.12.1994 genehmigte Bebauungsplan Nr. 4, Pillnitzer Straße West/Südteil, wird im Planteil (Teil A) insofern geändert, daß alle im Plan eingetragenen Baulinien zu Baugrenzen umgewidmet werden. Da diese Änderungen die Grundzüge der Planung nicht berühren, sollen sie als vereinfachte Änderung gemäß § 13 (1) BauGB beschlossen werden.
Durch die gegenüber dem ursprünglichen Anliegen einer dichten Bebauung im Geschoß-(Miet-)Wohnungsbau geplanten Bebauung nun vorgesehenen Reihenhausbebauung ist die zwingende Einhaltung einer Baulinie nicht immer zu gewährleisten. Um wiederholte Befreiungen von dieser zwingenden Festsetzung vermeiden zu können, bietet die Planzeichenverordnung die Möglichkeit der Baugrenze. Diese soll zwar nicht überschritten werden, ist jedoch keine zwingende Festsetzung. Mit dieser Änderung verändert sich die Geometrie der eingetragenen Baufelder nicht und damit werden auch nicht Grundzüge der Plannung berührt. Auf das Beifügen eines Lageplanes zur Vorlage wurde aus praktischen Gründen verzichtet, da in einer verkleinerten Fassung diese Änderungen kaum sichtbar gemacht werden können.