Stundungsrichtlinie für Abwasserbeiträge
Der Stadtrat beschließt
Die am 25. Juni 1997 beschlossene Stundungsrichtlinie wurde hinsichtlich der Auswirkungen auf Eigentümer von Grundstücken, die nicht eigengenutzt werden, nochmals überprüft und mit dem ortsansässigen Steuerberatungsbüro Fröschl beraten. Im Ergebnis liegt die überarbeitete Fassung der Stundungsrichtlinie mit der Ergänzung
Die Definition zu Familien-Nettoeinkommen läßt erkennen, daß eine Gleichbehandlung der Eigentümer von eigengenutzten wie auch fremdgenutzten Wohngrundstücken gegeben ist. Das Muster der Stundungsrichtlinie wurde nach den Festlegungen des Verwaltungsausschusses am 16.06.1997 redaktionell in ein für die Stadt Radeberg verbindliches Exemplar gebracht.