Aufhebung des Beschlusses Nr. 45/97 des Stadtrates vom 23.04.1997 Widerspruch der Stadt Radeberg zum Kassenmittelbescheid 1997 des Regierungspräsidiums Dresden bezüglich Bund-Länder-Programm "Städtebauliche Erneuerung"
Mit Bezug auf das Schreiben des Regierungspräsidiums Dresden, vorerst FAX vom 02.07.1997 (Anlage 1 zur Beschlußvorlage) wird der Beschluß Nr. 45/97 - Widerspruch zum Kassenmittelbescheid 1997 bezüglich Bund-Länder-Programm "Städtebauliche Erneuerung" - aufgehoben. Die Verwaltung wird beauftragt, den Widerspruch vom 24.04.1997 gegenüber dem Regierungspräsidium Dresden zurückzuziehen.
Der Widerspruch der Stadt Radeberg vom 24.04.1997 zum Kassenmittelbescheid 1997 bezüglich des Bund-Länder-Programmes "Städtebauliche Erneuerung" bezog sich hauptsächlich auf die Bewilligung von nur 1.500.000,00 DM Kassenmittel 1997, von der bereits bis zum Jahr 1996 mit Zuwendungsbescheid 1996 bewilligten Finanzhilfe und der Aussage, daß sämtliche erhaltene Finanzhilfen ab dem 23. Auszahlungsantrag mit den Kassenmitteln 1997 zu verrechnen sind. Dies hättte zur Folge gehabt, daß die Stadt Radeberg zur Finanzierung der beauftragten Leistungen im Rahmen der Stadtsanierung einen Kredit von 402.494,00 DM hätte aufnehmen müssen, wovon ein Drittel der Zinsen zu Lasten der Stadt gegangen wäre. Der Widerspruch der Stadt Radeberg führte zu Differenzstandpunkten innerhalb des Regierungspräsidiums Dresden, die in einer Beratung am 23.06.1997 (Anlage Aktenvermerk vom 24.06.1997) und des daraus resultierenden Schreibens (Anlage 1 FAX vom 02.07.1997) des Regierungspräsidiums Dresden, zugunsten der Stadt Radeberg geklärt wurden. Demnach ist vom Bewilligungsrest lt. Kassenmittelbescheid 1997 auszugehen und sämtliche bis dahin erhaltenen Finanzhilfen, unabhängig vom jeweiligen Auszahlungsantrag sind als Kassenmittel 1996 zu betrachten. Die Kassenmittel 1997 von 1.500.000,00 DM sind erst mit jeder Auszahlung von Finanzhilfen nach dem Kassenmittelbescheid vom 21.03.1997 zu verrechnen, so daß sich eine Kreditaufnahme (s. Aktenvermerk) erübrigt. Nur die noch ausstehenden Teilbeträge, 30 % aus AZA 22/23 (293.107,00 DM) sind mit den zugewiesenen Kassenmitteln 1997 zu verrechnen.